Leben retten, Werte schützen.
Dafür stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
SR Brandschutztechnik Niederrhein
Wir beraten Sie in allen Fragen des Brandschutzes
Ob es um Löschwassertechnik, die Ausstattung mit Feuerlöschern oder deren Wartung geht oder um die Installation von RWA-Anlagen, Brandschutzklappen und Brandschutztüren — SR Brandschutztechnik Niederrhein hat für alle Fragen des Brandschutzes die passende Lösung für Sie.
Als Brandschutzbeauftragter sorgen wir zudem dafür, dass Sie als Unternehmens- oder Betriebsführer Ihre Pflichten verantwortungsvoll und nachhaltig erfüllen können.
Unsere Brandschutz-Kompetenzen
Brandschutz rettet Leben
Feuerlöscher
Feuerlöscher
Wir kümmern uns um alles.Sprechen Sie uns an!
Feuerlöscher
Wir prüfen Ihre Feuerlöscher nach der DIN 14 406 Teil 1. Fristen von Feuerlöschern sind gesetzlich vorgeschrieben und schreiben eine Wartung oder Prüfung der Geräte alle zwei Jahre vor.
Wir kümmern uns um alles. Sprechen Sie uns an!
RWA-Anlagen
RWA-Anlagen
Wir kümmern uns im Namen des Bauherrn oder Betreibers eines Gebäudes um die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Rauchabzugsanlagen.
RWA-Anlagen
Der Rauchabzug leitet Rauch aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab.
Wir kümmern uns im Namen des Bauherrn oder Betreibers eines Gebäudes um die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Rauchabzugsanlagen.
Brandschutzklappen
Brandschutzklappen
Brandschutz­klappen
Die Wartung von Brandschutzklappen wird vom Gesetzgeber gefordert. Für die Wartung von Brandschutzklappen und die Instandhaltung ist der Betreiber verantwortlich. Wiederkehrende Prüfungen für Brandschutzklappen müssen durch einen anerkannten Sachverständigen oder Sachkundigen ausgeführt werden. Wir übernehmen diese Aufgaben für Sie.
Löschwassertechnik
Löschwassertechnik
Die von der Baubehörde vorgeschriebenen Hydranten – Einrichtungen unterliegen seit der Neufassung der DIN einer genau reglementierten Überprüfung. Mit der regelmäßigen Nutzungsprüfung wird die Betriebsbereitschaft der installierten Brandschutzeinrichtungen kontrolliert.
Löschwasser­technik
Vom Wandhydranten bis hin zu Druckerhöhungs-anlagen und Füll- und Entleerungsstationen. Steigleitung nass, trocken oder nass/trocken müssen entsprechend der geltenden Vorschriften nach DIN 14 461 und 14 462 geprüft werden.
Die von der Baubehörde vorgeschriebenen Hydranten – Einrichtungen unterliegen seit der Neufassung der DIN einer genau reglementierten Überprüfung. Mit der regelmäßigen Nutzungsprüfung wird die Betriebsbereitschaft der installierten Brandschutzeinrichtungen kontrolliert.
Beschilderung
Beschilderung
Besonders im gewerblichen Bereich trägt das zur Sicherheit bei. Wir beraten Sie gerne zu den aktuellsten Vorschriften und Maßnahmen.
Beschilderung
Um ein Gebäude auf den neuesten Stand zu bringen, empfehlen wir den Austausch der alten Sicherheitszeichen um die Ersetzung durch Brandschutzzeichen der DIN EN ISO 7010.
Besonders im gewerblichen Bereich trägt das zur Sicherheit bei. Wir beraten Sie gerne zu den aktuellsten Vorschriften und Maßnahmen.
Flucht- und Rettungswegpläne
Flucht- und Rettungswegpläne
Wir helfen Ihnen, Ihre Gebäude bestmöglich nach aktuellsten Standards auszustatten.
Flucht- und Rettungsweg­pläne
Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen und enthält zusätzlich Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.
Wir helfen Ihnen, Ihre Gebäude bestmöglich nach aktuellsten Standards auszustatten.
Brandschutztüren und -tore
Brandschutztüren und -tore
Der Betreiber ist verpflichtet mindestens einmal jährlich eine Prüfung der Brandschutztüren und -Tore vorzunehmen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Prüfungen und Wartungen dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person (Sachkundiger/befähigte Person) ausgeführt werden.
Wir übernehmen gerne all diese Aufgaben für Sie.
Brandschutztüren und -tore
Feuerabschlüsse dienen zur Abschottung und freien Zugänglichkeit von Fluchtwegen, um eine Ausdehnung eines Brandes zu verhindern. Sind Tür- und/oder Toröffnungen in Brandwänden oder feuerbeständigen Wänden vorhanden, müssen diese mit geeigneten Feuer- und oder Rauchschutzabschlüssen nach DIN 4102/5 ausgerüstet sein.
Der Betreiber ist verpflichtet mindestens einmal jährlich eine Prüfung der Brandschutztüren und -Tore vorzunehmen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Prüfungen und Wartungen dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person (Sachkundiger/befähigte Person) ausgeführt werden.
Wir übernehmen gerne all diese Aufgaben für Sie.
Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Brandschutz muss nicht stressig sein!
Damit Sie als Unternehmens- oder Betriebsführer ihren Pflichten im Brandschutz verantwortungsvoll und nachhaltig erfüllen können, benötigen die durch den Gesetzgeber, Versicherungsträger oder Vertragspartner angesprochene Entscheidungsträger Unterstützung durch eine fachkundige Beratung in Fragen des Brandschutzes.
Diese Beratung muss eine fundierte Grundlage für die Entscheidungen der Unternehmens- und Betriebsführung bieten.
In Anhängigkeit von den in der Risikoanalyse aufgezeigten Gefährdungen kann die Bestellung eines oder mehrerer Brandschutzbeauftragter erforderlich werden.
Ihre Ansprechpartner
Wir beraten Sie in allen Fragen des Brandschutzes
Stefan Radochowski
Stefan Radochowski
Stefan Berlin
Stefan Berlin
Robin Irmscher
Robin Irmscher
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